AGB von Questfabrik Hagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen für Besucher/Nutzer

Wir heißen dich herzlich willkommen in unserer Questfabrik-Hagen. Wir wünschen dir viel Spaß und bitten darum, dich an die Spielregeln zu halten, die wir mit dir in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden Inhalt des zwischen dir und uns zustande gekommenen Nutzungsvertrages. Wir bitten dich, diese sorgfältig zu lesen und zu beachten.

Allgemeine Informationen 

Wah Event Questfabrik ist ein Anbieter für sog. Live-Escape-Spiele. Hierbei handelt es sich um eine Form des interaktiven Theaterspiels als Freizeitaktivität. Die Teilnehmer befinden sich dabei für ca. 60-90 Minuten in einem Raum und lösen dort Rätsel. Die Räume sind nach unterschiedlichen Themen eingerichtet und mit den entsprechenden Rätseln ausgestattet.
Während des Spiels werden die Teilnehmer im Rätselraum durch einen Mitarbeiter von Wahl Event Questfabrik mittels Kamera und Ton beobachtet. Dies dient lediglich dazu, die Teilnehmer anzuleiten und durch die Räume zu begleiten.
Die Themenräume können jederzeit durch einen Notausgang oder durch den Eingang verlassen werden. Sie werden niemals verschlossen.
Live-Escape-Spiele sind Teamspiele. Die Teilnehmer spielen in Personengruppen von 2-6 Personen. Die Teilnehmer melden sich als Team an.

§1 Nutzung

Die Benutzung aller angebotenen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Das Besteigen oder Verändern von Hindernissen ist untersagt. Auch ist das Rennen, Rückwärtslaufen, Hinlegen oder Knien in unserer Anlage verboten, sowie die physische als auch verbale Verletzung anderer Spieler. Das Öffnen von Notausgängen ist nur bei entsprechenden Notfällen erlaubt, andernfalls drohen 50,00 € Bearbeitungsgebühr und eine Anzeige. Bis sich die Augen an die Dunkelheit in unserer Arena gewöhnt haben, bitten wir um größtmögliche Vorsicht. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir bitten dich, für die Einweisungen ca. 15 Minuten vor Spielbeginn anwesend zu sein. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder zur Verlängerung. Wir behalten uns vor verschiedene Gruppen zur gleichen Zeit spielen zu lassen.
Wir sind berechtigt, Minderjährige ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass bzw. den Zugang zur Arena zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den sich ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 2 Spielgeräte

Die Spielgeräte und Räume  in unserer Questfabrik werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigungen oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Sollte ein Spieler ein Spielgerät schuldhaft so erheblich beschädigen, dass eine weitere ordnungsgemäße Benutzung nicht mehr möglich ist, hat der Spieler eine Schadenspauschale in Höhe von 2.000,00 € je Spielgerät zu zahlen. Ihm bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass der Schaden oder die Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer sei als die Pauschale. Weitergehende Schadensansprüche bleiben vorbehalten.

§ 3 Anweisungen

Sämtlichen Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Personen, welche gegen unsere Hausordnung oder die Anweisung des Personals verstoßen, werden unverzüglich der Arena verwiesen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, zu der es einer mündlichen Abmahnung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet ist.

§ 4 Eintrittspreise

Der Eintrittspreis wird sofort fällig und ist vor Spielbeginn an unserer Kasse zu entrichten. Erscheinen angemeldete Gruppen nicht oder in verminderter Teilnehmerzahl, obwohl eine Buchung mit entsprechender Teilnehmerzahl vorliegt, so behalten wir uns die Möglichkeit vor, den Restbetrag von der Person einzufordern, die die Buchung vorgenommen hat.
Buchungen sind nur per Mail oder über das Online Reservierungsformular möglich. Nach erfolgter schriftlicher Buchungsbestätigung des Betreibers sind 50% des Buchungsbetrages anzuzahlen, fällig bis zum in der Buchungsbestätigung genannten Termin, andernfalls behält sich der Betreiber eine Stornierung der Buchung vor. Der Restbetrag ist am Tag der Veranstaltung per EC, Kreditkartenzahlung oder bar zu entrichten. Stornierungen sind vor Zahlungseingang kostenlos möglich, danach berechnet der Betreiber bis 5
Tage vor dem Termin eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€. Bei kurzfristiger kompletter Absage (5 Tage
oder kürzer vor dem Termin) wird der Anzahlungsbetrag als Stornierungsgebühr einbehalten.

§ 5 Getränkeverzehr

Unsere Getränke sind nur für den Verzehr vor Ort bestimmt. Eine Pfanderstattung oder Berechnung erfolgt nicht. Mitgebrachte Getränke und Speisen dürfen in unseren Räumlichkeiten nicht verzehrt werden

§ 6 Alkohol- und Rauchverbot

In der gesamten Questfabrik besteht Alkohol- und Rauchverbot.
Für den Fall, dass ein Nutzer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, führt dies ohne mündliche
Abmahnung zur Kündigung des Benutzervertrages sowie zum Verweis aus der Questfabrik. Ausnahmen bzgl.
Alkohol zu besonderen Anlässen sind in Centern mit Ausschankgenehmigung gesondert geregelt.

§ 7 Vorzeitige Beendigung

Wir die Nutzung der Arena vor Ablauf der hierfür gewährten Spielzeit beendet, so besteht kein Anspruch auf
anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

§ 8 Bildmaterial

Das Fertigen von Fotos oder sonstigem Bildmaterial innerhalb der Anlage zu gewerblichen Zwecken ist
untersagt. Nutzt der Spieler gegebenen Fotoeinrichtugen im Center, so können diese zu Marketing Zwecken
genutzt werden (z.B. Soziale Netzwerke). Dieser Nutzung kann schriftlich (per Mail) widersprochen
werden. In den Escape-Räumen ist jegliche Anfertigungen von Fotos uns Bildmaterial untersagt.

§ 9 Gewerbliche Vertragspartner

Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit. Auch dann
nicht, wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.

§ 10 Hausrecht

Die Betreiber und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Insbesondere Verstöße gegen das
Alkohol- und Rauchverbot, das unerlaubte Fertigen von Fotos innerhalb der Arena sowie Nichtbefolgen von
Anweisungen des Personals können zu der Erteilung eines Hausverbots führen, ohne dass ein Anspruch auf
ganze oder teilweise Erstattung des Eintrittsgeldes besteht.

§ 11 Haftung

1. Wir, die Betreiber, haften grundsätzlich nicht für Schäden der Besucher/Nutzer. Dies gilt nicht für
eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden
aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiber, deren gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsmäßige
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.

2. Den Besuchern/Nutzern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Escape Rooms zu
bringen. Von Seiten der Betreiber werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch
eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem
von uns kostenlos zur Verfügung gestellten abschließbaren oder kodierten Fach begründet keinerlei Pflichten
unsererseits in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

Wahl Event Questfabrik, Im Gersegge 9, 58119 Hagen

Stand: Juli 2023